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   BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 140/01   

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https://dejure.org/2001,5932
BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 140/01 (https://dejure.org/2001,5932)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 2Z BR 140/01 (https://dejure.org/2001,5932)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 2Z BR 140/01 (https://dejure.org/2001,5932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24
    Vorsorgliche Anfechtung sämtlicher Eigentümerbeschlüsse bei verspätetem Zugang der Versammlungsniederschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschale Beschlussanfechtung bei Nichtzugang des Protokolls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Anfechtung; Niederschrift; Eigentümerversammlung

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 296/00
  • LG München I - 1 T4474/01
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 140/01

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 367
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 140/01
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer, dem die Niederschrift über die Eigentümerversammlung vor Ablauf der Anfechtungsfrist nicht zugegangen ist, vorsorglich alle in der Versammlung gefassten Eigentümerbeschlüsse anfechten kann (BayObLGZ 2000, 340/342).
  • BayObLG, 29.08.2001 - 2Z BR 102/01

    Erfordernis der Unterschrift aller Richter unter Beschlüssen der Zivilkammer in

    Auszug aus BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 140/01
    Der Senat hat entschieden, dass die Unterschrift eines Richters ausreicht, um die Herkunft des Beschlusses zu verbürgen und sicherzustellen, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt (Beschluss vom 20.8.2001, 2Z BR 102/01 m. w. N.).
  • BayObLG, 27.07.1978 - BReg. 2 Z 83/77
    Auszug aus BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 140/01
    Sie ist daher nicht nur im Hinblick auf ihre Zusage, sondern auch deshalb zur Gewährung der Einsicht zu verpflichten, weil grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen hat und dieser Anspruch auch noch nach der maßgebenden Eigentümerversammlung bestehen kann (BayObLGZ 1978, 231/233 f.; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 84).
  • LG Karlsruhe, 03.03.2009 - 11 T 327/08

    Absage der Eigentümerversammlung durch WEG-Verwalter

    2 Z 30/90">WuM 1990, 322; dass., WuM 2002, 168).
  • OLG Jena, 16.04.2007 - 9 W 1/07
    Er hätte hierzu entweder das Protokoll einsehen können oder auch - worauf das Landgericht zutreffend hinweist - ohne Kenntnis des Beschlussinhalts im Einzelnen vorsorglich den Beschluss anfechten können (vgl. BayObLG ZMR 2002, 367).
  • AG Kerpen, 20.05.2010 - 26 C 52/09
    Besitzt ein Wohnungseigentümer nämlich Kenntnis davon, dass in einer Eigentümerversammlung Beschlüsse gefasst wurden, so ist er gehalten, vorsorglich alle in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse anzufechten, wenn er sich seine Rechte erhalten will (vgl._ dazu nur die Beschlüsse des BayObLG vom 6.12.2000 - 2Z BR 103/00 - ZMR 2001, 294, vom 22.11.2001 - 2Z BR 140/01 - ZMR 2002, 367 und vom 30.6.2004 - 2Z BR 113/04 - ZMR 2005, 559 [560]).
  • AG Kerpen, 05.05.2004 - 15 II 1/04

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Bestehen eines

    Dies ist hier schon deshalb geboten, weil der Antragsgegner zu 2 das Protokoll über die Eigentümerversammlung nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat und er damit zu einer Ausweitung der angefochtenen Beschlüsse beigetragen hat (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 140/01 -, ZMR 2002, 367).
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